Fachinformation

Neue Allgemeinverfügung des Landes zum mobilen Geflügelhandel

Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat nach dem Auslaufen der alten Allgemeinverfügung zum mobilen Geflügelhaltung nun mit Wirkung zum 1. August 2025 eine neue Version erlassen. Diese gilt nun unbefristet.

Die Allgemeinverfügung regelt zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten für den Handel mit Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe, welche an Tierhalter in Baden-Württemberg abgegeben werden. Mit diesen landeseinheitlichen Regelungen wird weiterhin dem Risiko einer möglichen Seuchenverbreitung wirkungsvoll begegnet, ohne jedoch diese Handelsform komplett untersagen zu müssen.

Im Vergleich zur alten Fassung wurden im Wesentlichen 3 Dinge geändert:

  • Die Allgemeinverfügung gilt nun unbefristet.
  • Tauben fallen nicht mehr in den Geltungsbereich.
  • Gemäß Punkt 1.7. geltend die Vorgaben nicht für die Abgabe von Geflügel auf Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art.

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