Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hatte 2024 die Auslegungshinweise der Verordnung (EU) 2018/848 für Ökogeflügel überarbeitet. Gemäß der neuen Auslegung soll u.a. für Geflügel in ökologischer Haltung bis spätestens 2030 bereits ab Tag 0 der Zugang zu Freiland möglich sein. Da diese Regelung völlig realitätsfern und kontraproduktiv ist, hat der Geflügelwirtschaftsverband Baden-Württemberg gemeinsam mit den Landesbauernverbänden, der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau und der Landestierärztekammer ein Positionspapier auf den Weg gebracht, das die konkreten Probleme, die durch diese Neuregelung entstehen, aufzeigt. Da Küken in den ersten Tagen noch nicht vollständig befiedert sind, stellt der frühe Zugang zu Freiland eine erhebliche Gefahr für die Tiergesundheit dar, was ggf. auch zu einem höheren Bedarf an Antibiotika führen kann. Auch organisatorisch und baulich wäre die neue Vorgabe für viele Ökobetriebe gar nicht umsetzbar, da angrenzend an die betroffenen Stallgebäude gar nicht ausreichend Fläche verfügbar ist. Die Verbände fordern daher eine praxistaugliche und tiergerechte Umsetzung der Verordnung, die auch die Expertise von entsprechenden Fachleuten ausreichend berücksichtigt.
Inzwischen scheint man in Brüssel die Bedenken wahrgenommen zu haben, Agrarkommissar Hansen hatte zuletzt angekündigt, die EU-Öko-Verordnung zeitnah anpassen zu wollen, um Klarheit für alle Tierarten zu schaffen. Zahlreiche Bundesverbände und auch europäische Verbände bringen sich aktuell aktiv in die Diskussion mit ein, um auch für den Rinderbereich kurzfristig noch eine pragmatische Übergangslösung zu finden.